Jetzt individuelles Angebot erhalten!
Füllen Sie unser Formular zur Gründung aus. Wir melden uns in wenigen Tagen mit einem kostenlosen und unverbindlichen Angebot bei Ihnen.
Welche Rechtsform passt zu mir?
In unserem Blog-Artikel erläutern wir Ihnen die Vor- und Nachteilen von GmbH und UG, damit Sie sich für eine passende Rechtsform entscheiden können.
Was kostet die Gründung?
Die Kosten einer Gründung sind von zahlreichen Faktoren abhängig. In unserem Blog-Artikel schaffen wir Transparenz.
In fünf Schritten zur GmbH oder UG
1. Sie füllen unser Online-Formular aus und erhalten ein individuelles Angebot.
2. Wir beraten Sie telefonisch oder bei uns in der Kanzlei. Wir erstellen die Gründungsunterlagen für Sie.
3. Sie gehen zum Notartermin bei Ihnen in der Nähe, der von uns organisiert und vorbereitet wird.
4. Sie eröffnen ein Bankkonto für die Gesellschaft und zahlen die Stammeinlage ein.
5. Wir begleiten Sie bis zur Eintragung Ihrer Gesellschaft in das Handelsregister.
Warum mit Q-Found eine GmbH oder UG gründen?
Mit Q-Found starten Sie schnell, einfach und anwaltlich beraten durch! Damit Ihre Gründung auf soliden Füßen steht – Wir führen Sie sicher durch das Dickicht von Vorschriften, die zu beachten sind, wenn Sie eine GmbH gründen. Statt sich mit Behörden, Gerichten und Gesetzestexten auseinanderzusetzen, konzentrieren Sie sich ganz auf den Aufbau und die Entwicklung Ihres Geschäfts. Wir stellen Ihnen die entscheidenden Fragen, entwerfen in Abstimmung mit Ihnen sinnvolle Satzungsregeln und organisieren und begleiten Sie durch den Gründungsprozess.
GmbH gründen in kurzer Zeit – wir haben unsere Beratungsabläufe unter Einsatz von Legaltech optimiert. Von der Gründungsberatung bis zur Eintragung in das Handelsregister vergehen bei einer Expressgründung oft nicht einmal zwei Wochen, was in Deutschland ein sehr guter Wert ist.
GmbH-Gründung anwaltlich begleitet – Sie haben einen erfahrenen Rechtsanwalt als festen und persönlichen Ansprechpartner, der Sie durch den gesamten Gründungsprozess begleitet.
Die Kosten der GmbH-Gründung stets im Blick – durch unsere Pauschalpreise wissen Sie bei Q-Found von Anfang an, was es Sie unsere Beauftragung kosten wird. Gerne verraten wir Ihnen auch, welche Kosten für die notarielle Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister entstehen. Wir setzen konsequent auf Preistransparenz!
Individuelle Beratung, die viel Ärger und Kosten sparen kann – ein individueller Gesellschaftsvertrag klärt von Anfang an, wer im Unternehmen welche Rechte besitzt. Wer mit anderen zusammen ein Unternehmen gründet, vermeidet so früh mögliche Konflikte. Wir besprechen auch Pläne wie Investorenrunden, Exit und Familiennachfolge mit Ihnen und begleiten Sie dabei. Profitieren Sie bei der Vertragsgestaltung von unseren Branchenkenntnissen und Prozesserfahrungen im Gesellschaftsrecht (Corporate Litigation).
GmbH-Gründung – anwaltlich begleitet, unbürokratisch und schnell
Sie möchten eine GmbH gründen? Mit unserer Fachanwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht aus Berlin wird die GmbH-Gründung denkbar einfach.
Sicher eine GmbH gründen mit Beratung vom Fachanwalt
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der am häufigsten gewählten Rechtsformen für Unternehmen.
Wie der Name schon andeutet, besteht ein Vorteil darin, dass die Haftung der Gesellschafter grundsätzlich beschränkt ist. Andererseits muss bei der GmbH immerhin mindestens ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € aufgebracht werden, weshalb die GmbH eine Rechtsform darstellt, der Geschäftspartner häufig Vertrauen schenken.
Bei Gründung eine GmbH müssen mindestens 12.500 € als Stammeinlage eingezahlt werden. Bei der kleineren Version der GmbH, der UG (haftungsbeschränkt), reicht bekanntlich bereits ein Euro, um die Gesellschaft zu gründen.
Bargründung und Sachgründung
Bei der Gründung muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also 12.500 € aufgebracht werden. Allerdings reicht es, wenn einzelne Gesellschafter lediglich ein Viertel ihrer Stammeinlage einzahlen, wenn insgesamt 12.500 € eingelegt werden. Die noch offene Einlage schulden die Gesellschafter dann übrigens der Gesellschaft, die die offenen Beträge allerdings nicht zwingend einzufordern braucht.
Wird die Stammeinlage eingezahlt, spricht man von einer Bargründung. Hierfür wird die zu erbringende Stammeinlage in aller Regel auf ein Bankkonto der GmbH eingezahlt, welches die Geschäftsführung für die GmbH in Gründung (GmbH i.G.) nach dem Notartermin – aber noch vor Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister – bei einer Bank ihrer Wahl mit Filiale in Deutschland eröffnet.
Möglich ist bei einer GmbH jedoch Sachgründung oder die Kombination von Bar- und Sachgründung. Bei der Sachgründung werden anstelle einer Einzahlung Sachen als Stammeinlage in die GmbH eingebracht. Für die Sacheinlage kommen Gegenstände, wie beispielsweise Fahrzeuge und Grundstücke, aber auch Rechte, wie Marken- und Patentrechte in Betracht. Da die Sachgründung jedoch etwas aufwendiger ist als die Bargründung, weil die Sacheinlagen relativ aufwändig zu bewerten sind, ist die Bargründung der Regelfall.
Bei kleinem Budget kommt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) infrage
Wer eine Einlage von insgesamt 12.500 € bei Gründung der Gesellschaft nicht aufbringen kann, dem steht die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) offen. Auch Letztere bringt den Vorteil der Haftungsbeschränkung mit sich. Allerdings muss bei einer UG-Gründung lediglich ein Stammkapital von einem Euro aufgebracht werden. Die Stammeinlage ist dafür aber auch in voller Höhe in bar zu erbringen und kann nicht in Form der Sacheinlage erbracht werden. Auch bei der Gründung einer UG mit dem sogenannten Musterprotokoll empfiehlt es sich, eine Stammeinlage von mindestens 300 € zu wählen. Sollte die Gründung mit Satzung erfolgen, sollte das Stammkapital möglichst in Höhe der Gründungskosten gewählt werden, da die UG die Gründungskosten im gewöhnlichen Umfang dann grundsätzlich in voller Höhe tragen und sich die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen kann.